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1. Allgemeines
/ Geltung
Diese Liefer- undZahlungsbedingungen sind Vertragsbestandteil und gelten ausschließlich.
Abweichende Geschäftsbedingungen des
Bestellers sowie Nebenabreden erkennen wir nicht an, sofern diese von
uns nicht schriftlich bestätigt wurden. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen
des Vertrags bzw. dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder
werden, wird der übrige Teil dieser Bestimmungen hiervon nicht berührt. Einkaufsbedingungen
des Bestellers erkennen wir nicht an.
2. Angebote
Unser Angebot ist grundsätzlich freibleibend,
sofern unsere Auftragsbestätigung hiervon nicht abweicht. Für Abbildungen,
Zeichnungen und sonstige Unterlagen zu unseren Produkten sowie unseres Firmen-
und Markenlogos behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Die
Nutzung des Kunden und die Weitergabe an Dritte, auch nur auszugsweise, bedarf
unserer Zustimmung in Schriftform. Abmessungen, Abbildungen, Zeichnungen und
sonstige Eigenschaften sind nur dann verbindlich, sofern dies von uns schriftlich
bestätigt wurde.
3. Preise
Unsere Preise gelten „ab Werk“
sofern sich aus Angebot und Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Alle
Preise verstehen sich netto zzgl. der geltenden Mehrwertsteuer. Kosten für vom
Käufer gewünschte gesonderte Verpackung und Transport, sowie weitere Kosten wie
Steuern, Zoll, Abgaben und Gebühren trägt der Besteller. Ändern sich nach Angebot
oder Vertragsabschluß Kostenfaktoren wesentlich, so wird sich der Besteller mit
uns über eine Anpassung der Preise verständigen. Dies gilt ebenso für
Rahmenvereinbarungen und Kontrakte.
4. Bestellte Waren
Der Besteller ist grundsätzlich
verpflichtet bestellte Waren zum vereinbarten Preis abzunehmen. Es obliegt uns einen
Auftragsstorno durch den Besteller anzunehmen. Bei bereits bestellten und
gefertigten Waren ist ein Auftragsstorno durch den Besteller ausgeschlossen.
5. Lieferung
Für den Lieferumfang gelten
Angebot bzw. Auftragsbestätigung. Die
angegebenen Lieferzeiten beziehen sich auf das Versanddatum. Die vereinbarte Lieferfrist
gilt nach Klärung aller für den Auftrag erforderlichen kaufmännischen und
technischen Details. Darunter fallen auch die rechtzeitige Stellung evtl.
notwendiger behördlicher Erklärungen und Freigaben. Liefertermine sind
grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, wir haben feste Lieferzusagen verbindlich,
schriftlich bestätigt. Bei Überschreiten der Lieferfrist gewährt der Besteller
eine Nachfrist von mindestens 3 Wochen. Wird auch die Nachfrist überschritten
haften wir maximal in der Höhe des Warenwerts, welcher nicht innerhalb der
Nachfrist geliefert wurde. Sofern der Besteller die Übernahme oder Abholung der
Ware selbst übernimmt, gilt als Lieferfrist die Meldung der Versandbereitschaft
an den Besteller.
Grundsätzlich sind wir zu
Teillieferungen berechtigt. Mehr- oder Minderlieferungen dürfen
fertigungsbedingt bis zu 10% abweichen. Alle negativen bzw. von uns nicht
vorhersehbaren bzw. nicht vertretbaren Umstände wie höhere Gewalt, jegliche Art
von Betriebsstörungen wie Streik und sonstige Umstände, sowie Lieferbeschränkungen aller notwendigen
Rohstoffe, Komponenten und Energie durch Vorlieferanten, entbinden uns von
Lieferfristen für den Zeitraum, in welchem die Umstände Bestand hatten bzw. für
den Zeitraum, in welchem diese Umstände noch negative Auswirkungen haben. Wird
aus solchen Vorkommnissen eine Lieferung auf Dauer nicht mehr möglich, sind wir
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers
können nicht erhoben werden. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug oder
auch teilweisen Zahlungsverzug, sind Lieferfristen für uns nicht mehr
verbindlich.
6. Erfüllungsort, Gefahrenübergang
Unabhängig vom Bestimmungsort der
Lieferung gilt als Erfüllungs-ort das Werk von NOVOBRUSH GmbH. Der
Gefahrenübergang beginnt mit der Warenübergabe an den Transporteur. Bei selbst
transportierten Waren durch uns geht die Gefahr mit Verladung in das
Zustellfahrzeugs über. Auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers kann die
Transportversicherung durch den Lieferer abgedeckt werden. Die Kosten trägt der Käufer.
7. Zahlungsbedingungen
Sofern gesonderte Zahlungsbedingungen nicht
schriftlich vereinbart wurden sind Rechnungen 30 Tage ab Rechnungsdatum „netto“
(ohne Abzug) fällig. Die Entgegennahme von Schecks oder Wechseln bleibt uns
vorbehalten. In jedem Fall trägt der Besteller die anfallenden Kosten und
Gebühren bei Zahlung per Scheck oder Wechsel. Bei Überschreitung des
Zahlungsziels befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug. Eine Mahnung ist
hierfür nicht notwendig. Mängelrügen berechtigen den Besteller nicht zum
Zahlungsaufschub. Zielüberschreitungen berechtigen uns zur Forderung von
Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem Basiszinssatz der EZB. Den Anspruch eines
tatsächlich höheren Zinsschadens behalten wir uns vor. Kommt der Besteller mit
Zahlung einer Rechnung in Verzug werden
alle übrigen
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Forderungen sofort fällig. Bei
Zahlungsverzug sind wir berechtigt, alle weiteren Lieferungen bis zur
vollständigen Bezahlung der offenen Beträge zurückzustellen. Für weitere
Lieferungen können wir Vorkasse verlangen. Gleiches gilt, wenn dem Lieferer
Umstände von Kreditunwürdigkeit des Bestellers bekannt werden. Die Aufrechnung von Gegenforderungen sowie
ein Zurück-behaltungsrecht des Bestellers ist grundsätzlich nicht zulässig, es
sei denn, die Gegenforderungen sind unbestritten bzw. rechtskräftig festgestellt
und fällig.
8. Gewährleistung
Bei Warenschäden verursacht durch
Transport bzw. Warenumschlag sind wir
von der Gewährleistung befreit. Transportschäden lässt sich der Besteller
sofort schriftlich vom Zusteller bestätigen. Der Besteller prüft die Ware
unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel und Vollzähligkeit. Der
Besteller meldet offensichtliche Mängel nach Möglichkeit prompt, spätestens
jedoch mindestens innerhalb 7 Tagen schriftlich unter Angabe maßgeblicher
Details. Bei nicht rechtzeitiger Rüge offensichtlicher Mängel entfällt der
Anspruch auf Gewährleistung. Sonstige Mängel zeigt der Besteller ebenfalls
innerhalb einer Kalenderwoche unter Angabe wichtiger Details an. Versteckte Mängel zeigt der Besteller prompt
nach Entdeckung an. Als Rügefrist gilt der Eingang bei uns. Geringfügige
Mängel, welche die Verwendbarkeit der Ware nicht gefährden oder
beeinträchtigen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Bei berechtigten Mängeln steht dem Besteller
ein Nacherfüllungsanspruch zu (Nachbesserung oder Ersatzlieferung mangelfreier
Ware). Eine Nacherfüllung schlägt fehl, wenn zwei Nacherfüllungsansprüche
erfolglos bleiben. In diesem Fall kann der Besteller mindern oder zurücktreten.
Bei unverhältnismäßig großem Aufwand zur Nacherfüllung kann auch durch Gutschrift
des Warenwerts mangelhafte Ware ersetzt werden. Ansprüche aus Mängeln verjähren
nach einem Jahr. Angaben zur Beschaffenheit, Zusammensetzung, Eignung, Wirkung
bzw. Verwendbarkeit der Kaufsache, überlassene Muster und die Bezugnahme auf
Normen sowie Richtlinien stellen nur dann zugesicherte Eigenschaften dar, wenn
diese dem Besteller schriftlich bestätigt wurden.
9. Haftung
Bei leicht fahrlässiger
Pflichtverletzung wesentlicher Vertrags-pflichten beschränkt sich unsere
Haftung je nach Warentyp auf den vorhersehbaren Schaden. Ein Schaden ist
konkret anzuzeigen bzw. nachzuweisen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung un-wesentlicher
Vertragspflichten haften wir nicht. Dies gilt auch bei leicht fahrlässiger
Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Arbeitern bzw.
Erfüllungsgehilfen. Die vorstehend
genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche aus der
Produkthaftung und Garantie sowie bei uns zurechenbaren
Schäden an Leben, Körper oder
Gesundheit. Anwendungs-technische
Auskünfte zu Produkten stellen für uns keine Vertrags-pflicht dar und
befreien den Kunden nicht von eigener Prüfung auf Eignung für den vom Besteller
gedachten Anwendungszweck.
10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis
zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser
Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gekauften Waren zurückzunehmen. Dies
stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar, es sei denn, wir haben dies
schriftlich erklärt. Der Besteller wird die unter unserem Eigentum
unterliegenden Waren mit ordentlicher, kaufmännischer Sorgfalt verwahren und
gegen Feuer-, Wasser- und Einbruchdiebstahl zum Neuwert versichern. Der Besteller ist im Rahmen eines
ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs bis auf Widerruf zur Veräußerung der unter
Eigentumsvorbehalt erworbenen Waren berechtigt. Die aus der Veräußerung
erlangten Forderungen tritt der Besteller schon jetzt in dem Umfang nebst
Kosten und Zinsen an uns ab, welcher unserem Eigentumsanteil an der veräußerten
Ware entspricht. Die Abtretung nehmen wir hiermit an. Der Besteller ist
verpflichtet seine Käufer von der Forderungsabtretung zu informieren. Der Besteller ist bis auf unseren Widerruf
zum Einzug der abgetretenen Forderungen berechtigt. Das Recht des Bestellers
auf Weiterveräußerung erlischt auch ohne unseren Widerruf sofern der Besteller
seine Zahlungen einstellt. Auf unser Verlangen hat uns der Besteller
unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er die Waren weiterveräußert hat
bzw. welche Forderungen ihm aus dieser Veräußerung zustehen. Gleichzeitig
stellt uns der Besteller auf dessen Kosten öffentlich beglaubigte Dokumente
über die Forderungsabtretung zur Verfügung.
Der Besteller ist nicht berechtigt
die Vorbehaltsware zur Sicherheit zu übereignen und zu verpfänden. Wir sind
berechtigt unsere Forderungen an den Besteller mit Gegenforderungen
aufzurechnen.
11. Anwendung deutschen Rechts, Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich die
Anwendung deutschen Rechts. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird
ausgeschlossen.
Gerichtsstand ist D-91522 Ansbach.
Weidenbach, September 2007
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